Treuhandgütesiegel

Das Treuhandgütesiegel steht für geprüfte Qualität

Für die Kunden bedeutet das noch mehr Sicherheit, da das Treuhandgütesiegel im Speziellen für die Qualität der Hausverwaltungen und die Transparenz, wenn es um die Verwendung der Kundengelder geht, darstellt.

Hausverwaltungen können sich seit Juli 2007 freiwillig einer „Treuhandrevision“ (Überprüfung der Verwendung von Treuhandgeldern) unterziehen. Die Hausverwaltungen müssen einen strengen Kriterienkatalog erfüllen, um das Gütesiegel zu führen. Mit der Erlangung dieses Siegels sind Hausverwaltungen berechtigt, sich als kontrollierte Immobilienverwalter auszuweisen. Die Entscheidung über die Verleihung des Gütesiegels unterliegt dem Treuhandrevisor und ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Salzburg, Dr. Friedrich Ginthör.

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